Liefer- und Geschäftsbedingungen für Lieferung von Bildmaterial in analoger und digitaler Form zur
Vergabe von Nutzungsrechten
(Durch Bekanntmachung des Bundeskartellamtes veröffentlicht im
Bungesanzeiger Nr 194 vom 17. Oktober 1997, S.12964) 1?
A. Allgemeines
1.
Alle Angebote, Lieferungen und die Vergabe von Nutzungsrechten erfolgen ausschließlich freibleibend und nicht exklusiv zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen. Anderweitige Nutzungsrechtsvereinbarungen müssen gesondert
( individuell ) vereinbart /ausgehandelt werden.
2.
Abweichende Geschäftsbedingungen des BestelIers 2? gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch mich ( Sebastian Donath ). Geschäftsbedingungen des Bestellers, auf die in Bestellformularen, Lieferbestätigungen o. ä. oder in eigenen Dateien, Rechnern, im Internet oder entsprechenden Medien verwiesen wird, wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sowohl für den Fall der Lieferung und ggf. Nutzung analogen Bildmaterials als auch den Fall der Übermittlung und ggf. Nutzung elektronisch übermittelter Bilddaten kommt ein Vertragsverhältnis nur auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande, andernfalls darf das übermittelte Bildmaterial bzw. dürfen die übermittelten Bilddaten nicht genutzt werden.3?
3.
Eine Ablehnung meiner ( Sebastian Donath ) Lieferbedingungen erlangt (bei analogem Bildmaterial) nur durch Rücksendung des gelieferten Bildmaterials innerhalb von drei Werktagen ab Zugang des Bildmaterials beim Besteller und (bei digitalem Bildmaterial) durch Löschung des sog. „Low-Resolution-Materials“ und diesbezügliche schriftliche Bestätigung gegenüber Sebastian Donath vor Anforderung der Bildmaterial-Fein-daten Gültigkeit.
4.
Reklamationen, die (bei analogem Bildmaterial) den Inhalt der Sendungen betreffen, sind innerhalb von zwei Werktagen nach Zugang des Bildmaterials beim mir ( Sebastian Donath ) telefonisch und binnen weiterer drei Werktage in schriftlicher Form mitzuteilen; Reklamationen (auch betreffend digitales Bildmaterial) hinsichtlich technischer oder sonstiger verdeckter Mängel sind unverzüglich ab Entdeckung in schriftlicher Form vorzubringen. Bei Unterlassung derartiger Reklamationen ist eine Haftung meinerseits ( Sebastian Donath ) für eventuell bereits entstandene oder entstehende Kosten/Schäden ausgeschlossen.
5.
Der Besteller hat bei der Bestellung, spätestens jedoch vor der technischen Nutzung der Bilder, Art, Umfang und Sprachraum der beabsichtigten Nutzung anzugeben, im Falle der Werbung auch das Produkt. Die Nutzung des Materials ist erst gestattet, nachdem ich ( Sebastian Donath ) der geplanten Nutzung und dem mitgeteilten Verwendungszweck zugestimmt habe. „Low-Resolution-Material“ aus der Website www.neoncolour.com/www.neoncolour-photography.com darf grundsätzlich nicht zur Veröffentlichung und Verbreitung genutzt werden. Eine Digitalisierung von analogem Material und die Weitergabe von digitalem Material im Wege der Datenfernübertragung oder auch Datenträgern ist nur zulässig, soweit dies für die Ausübung der dem Kunden eingeräumten Nutzungsrechte erforderlich ist. Entsprechen die Angaben des Bestellers nicht der tatsächlichen Nutzungsart oder stimmt die tatsächliche Nutzung nicht mit den Angaben des Bestellers überein, gilt das Nutzungseinverständnis als nicht erteilt und Sebastian Donath ist von Schadensersatzansprüchen Dritter freigestellt; im übrigen gelten für derartige Fälle die Regelungen des Abschnittes E dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Das gelieferte bzw. angebotene Bildmaterial/die angebotenen Bilddaten dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Sebastian Donath nicht verändert oder in irgendeiner Weise bearbeitet werden.
6.
Geliefertes analoges Bildmaterial bleibt stets Eigentum der Sebastian Donath /des Urhebers. Es ausschließlich vorübergehend und zum Erwerb von Nutzungsrechten im Sinne des Urheberrechtsgesetzes zur Verfügung gestellt. Entsprechendes gilt für digitales Bildmaterial bzw. insoweit zur Verfügung gestellte Bilddaten.
7.
Bildmaterial, an dem der Besteller keine Nutzungsrechte erwerben möchte bzw. erworben hat, ist bei analogem Bildmaterial innerhalb der auf dem Lieferschein genannten Frist zurückzugeben, bei Überschreitung der Ausleihfrist fallen Blockierungskosten gemäß der Rubrik E dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Bei digitalem Bildmaterial sind die entsprechenden elektronischen Bilddaten im Falle des Nichterwerbs von Nutzungsrechten unverzüglich zu löschen.
Bildmaterial, an dem der Besteller Nutzungsrechte erworben und /oder seine Verwendungsabsicht bekundet hat, ist bei analogem Bildmaterial innerhalb von 90 Tagen nach Empfang zurück zugeben, unabhängig davon, ob der Besteller es tatsächlich genutzt hat oder nicht. Für digitales Bildmaterial gilt eine entsprechende Löschungsfrist der übertragenen Bilddaten von ebenfalls 90 Tagen.
8.
Bei analogem Bildmaterial werden für alle Bildlieferungen Bearbeitungsgebühren und Versandkosten berechnet, die sich aus Art und Umfang des entstandenen Aufwandes ergeben. Ebenso berechnen ich für die Beschaffung von Fremdmaterial und Informationen Vermittlungs- bzw. Informationsgebühren, die sich aus Art und Umfang des entstandenen Aufwandes ergeben; dies gilt auch im Falle der Beschaffung entsprechenden digitalen Bildmaterials bzw. entsprechender elektronischer Bilddaten. Eine Verrechnung mit eventuellen Nutzungshonoraren kann nicht erfolgen. Mit der Bezahlung der Bearbeitungsgebühren erwirbt der Besteller weder Nutzungs- noch Eigentumsrechte (s. ergänzend Rubrik B. 7.).
Durch die Leistung von Schadensersatz und /oder einer Vertragsstrafe, welche nach diesen Bedingungen gemäß Rubrik E berechnet werden, erwirbt der Besteller weder Eigentum noch Nutzungsrechte am Bildmaterial.
B. Honorare
1.
Jede Nutzung meines Bildmaterials ist honorarpflichtig. Dies gilt auch bei Verwendung eines Bildes als Vorlage für Zeichnungen, Karikaturen, nachgestellte Fotos, bei Verwendung für Layoutzwecke und Kundenpräsentationen sowie bei Verwendung Bilddetails, die mittels Montagen, Fotocomposing, elektronischen Bildträgern o. ä. Techniken Bestandteil eines neuen Bildes werden.
2.
Honorare sind vor Verwendung zu vereinbaren. Sie richten sich nach Medium, Art und Umfang der Nutzung, die mir ( Sebastian Donath ) anzugeben sind. Erfolgt keine Honoraranfrage durch den Besteller oder Keine sonstige Honorarvereinbarung, wird automatisch nach den jeweils geltenden Honorarsätzen von mir ( Sebastian Donath ) berechnet; Im übrigen gelten für die Berechnung eines solchen Honorars bzw. solcher Honorarsätze die „Bildhonorare der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) Übersicht der marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte“ in der jeweils gütligen Fassung für die zugrundeliegende Nutzung. Alle Honorarangaben in Angeboten, Preislisten und sonstigen Unterlagen verstehen sich stets netto ohne Mehrwertsteuer und Künstlersozialversicherungsabgabe. Alle Honorar- und Kostenrechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungseingang ohne jeden Abzug an mich ( Sebastian Donath ) zu zahlen.
3.
Für Fotomodell-, Luft-, Unterwasser-, Expeditionsaufnahmen und sonstige unter ungewöhnlichen Umständen und Kosten entstandene Fotos wird grundsätzlich ein Aufschlag zum Grundhonorar des jeweiligen Verwendungszwecks berechnet.
4.
Die Honorare gelten nur für die einmalige Nutzung für den angegebenen Zweck, Umfang und Sprachraum. Jede weitere Nutzung ist erneut honorarpflichtig und bedarf meiner ( Sebastian Donath ) vorherigen schriftlichen Zustimmung. Im Falle unberechtigter Nutzung und /oder Weitergabe meines Bildmaterials gilt die Vertragsstrafenregelung gemäß der Rubrik E. i. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
5.
Wird ein bebildertes Objekt (wie z. B. ein Buch, ein Plattencover, eine CD-Hülle, eine DVD-Hülle, ein Prospekt etc.) in einem neuen Medium abgebildet, so ist für das darauf erkennbare Fotomotiv erneut Honorar fällig, unabhängig von bereits honorierten Nutzungsrechten für das gleiche Bild im ursprünglichen Verwendungszusammenhang. Dies gilt insbesondere bei der Nutzung zu Werbezwecken. Der Verwender hat mich ( Sebastian Donath ) über den neuen Verwendungszweck zu informieren und sich die Zustimmung zur Nutzung vorher schriftlich erteilen zu lassen, andernfalls gilt insoweit auch die Vertragsstrafenregelung gemäß Rubrik E. i. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
6.
Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und
bedingen mindestens einen Aufschlag von 100% des jeweiligen Grundhonorars.
7.
Für das Heraussuchen und die Zusammenstellung analogen Bildmaterials wird eine Bearbeitungsgebühr berechnet, die sich nach Art und Umfang des erforderlichen Arbeitsaufwandes richtet, mindestens jedoch 30,00 Euro beträgt. Kosten für Scanns und Bildübertragungen werden je nach Vereinbarung berechnet. Porto, Luftfrachtgebühren und Kurierkosten hat der Kunde zu tragen; dasselbe gilt für fotografische und reprotechnische Kosten.
8.
Sobald der Besteller bekundet hat, dass er das gelieferte oder elektronisch übertragene Bildmaterial ganz oder teilweise nutzen will, bin ich
( Sebastian Donath ) berechtigt, ihm die Vergabe von Nutzungsrechten in Rechnung zu stelIen, auch wenn die Veröffentlichung oder sonstige Nutzung noch nicht erfolgt ist.
9.
Falls die vorgesehene Veröffentlichung oder sonstige Verwendung nicht erfolgt, kann ein bereits bezahltes Honorar nicht zurückerstattet /zurückverlangt
werden.
10.
Honorarzahlungen müssen immer unter der Angabe der Kundennummer, Bildnummer (Bildleitzahl) und des Namens des Urhebers geleistet werden. Ohne diese Angaben kann eine zusätzliche Aufwandsentschädigung geltend gemacht werden, die sich nach dem Umfang des zusätzlichen Aufwandes richten kann. Außerdem ist mir ( Sebastian Donath )bei der Abrechnung genau anzugeben, welches Bild in welcher Publikation an welcher Stelle verwendet wurde.
C. Verfügungsbeschränkung, Haftung,
Verwertungs- und Urheberrechte
1.
Alle analogen Bildvorlagen sind wie Originale zu behandeln. Grundsätzlich wird nur das Nutzungsrecht am fotografischen Urheberrecht übertragen. Das gilt insbesondere für Bildvorlagen, die vom Bildinhalt her einem weiteren Urheberschutz unterliegen (z. B. Werke der bildenden und darstellenden Kunst). Die Ablösung der weiteren Urheberrechte sowie die Erwirkung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen usw. obliegt dem Verwender.
2.
Eine Entstellung des urheberrechtlich geschützten Werkes (Fotos) durch Abzeichnen, nachfotografieren, Fotocomposing oder elektronische Hilfsmittel ist nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Tendenzfremde Verwendungsfremde Verwendungen und Verfälschungen /Veränderungen in Bild und Wort sowie Verwendungen, die zur Herabwürdigung abgebildeter Personen führen können, sind unzulässig und machen den Verwender schadensersatzpflichtig; ferner hat der Verwender in einem solchen Fall mich
( Sebastian Donath ) von jeglicher lnanspruchnahme der verletzten Personen und /oder Dritter freizuhalten.
3.
Die Weitergabe des Bildmaterials oder die Weitergabe von Nachdruckrechten
oder elektronisch übertragenen Bilddaten an Dritte ist nicht gestattet (s. dazu
Auch Rubrik B. 4.). Ebenso sind Dia-Duplizierungen und die Fertigung von Internetnegativen, Reproduktionen und Vergrößerungen für Archivzwecke des Bestellers sowie die Speicherung elektronischer Bilddaten und/oder die Weitergabe derselben an Dritte nicht gestattet. Sonderfälle bedürfen meiner ( Sebastian Donath ) schriftlichen Genehmigung. Der Besteller ist verpflichtet, mir Auskunft zu erteilen, ob und in welchem Umfang er ggf. dennoch dupliziert, Bilddaten gespeichert oder sonst Vorlagen für eigene Archivzwecke gefertigt hat.
4.
Der Verwender ist zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressekodex) verpflichtet. Der Verwender bzw. Besteller trägt die Verantwortung für die Betextung. Für eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts abgebildeter Personen oder des Urheberrechts des Bildautoren durch eine abredewidrige oder sinnentstelIende Verwendung in Bild und /oder Text übernehmen ich ( Sebastian Donath ) keine Haftung. Bei Verletzung solcher
Rechte ist allein der Verwender etwaigen Dritten gegenüber
schadensersatzpflichtig.
5.
Die Veröffentlichung von Abbildungen bekannter Persönlichkeiten kann nur mit
deren Namen und nur redaktionell erfolgen; etwaige entgegenstehende berechtigte Interessen des oder der Abgebildeten im Sinne des § 23 AbS. 2 Kunsturhebergesetz (KUG) sind vom Verwender zu beachten.
6.
Ich behalten mir die Übertragung von Zweitrechten an Verwertungsgesellschaften ausdrücklich vor und erkenne Klauseln, nach denen mit der Annahme eines Honorars die Wahrnehmung weiterer Rechte ausgeschlossen sein sollte, nicht an; ausgenommen sind Fälle, in denen dem Bestelter /Verwender an bzw. für das überlassene Bildmaterial ausschließliche Nutzungsrechte eingeräumt worden sind.
7.
Das Versandrisiko für die Rücksendung analogen Bildmaterials trägt aufgrund des Zugrunde liegenden Leih- bzw. leihähnlichen Rechtsverhältnisses der Rücksender. Kosten und Gefahr vollständiger und ordnungsgemäßer Rücksendung sowie für unsachgemäße oder mangelhafte Verpackung liegen beim Besteller und verpflichten diesen bei Verlust oder Beschädigung zu Schadensersatz, auch wenn die Rücksendung an mich ( Sebastian Donath ) durch beauftragte Dritte des Bestellers vorgenommen wird (§ 278 BGB); bzgl. des in einem solchen Schadensfall zu leistenden Schadensersatzes gilt die Regelung der Rubrik E. 4. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen i.V. m. dem „Anhang zur Rubrik E.“. Als unvollständig werden auch das Fehlen von Bildmasken und Beschriftungen betrachtet, etwaige Verwaltungskosten meinerseits gehen in diesem Zusammenhang zu Lasten des Bestellers.
D. Urheberrecht/Belegexemplar
1.
Ich verlange unter Hinweis auf § 13 UrhG ausdrückIich die Erbringung des Urhebervermerks auf den Bildautoren und zwar in einer Weise, dass kein Zweifel an der Zuordnung zum jeweiligen Bild bestehen kann. Sammelbildnachweise reichen in diesem Sinne nur aus, sofern sich aus diesen ebenfalls die zweifelsfreie Zuordnung zum jeweiligen Bild vornehmen lässt. Der Verwender hat Sebastian Donath von aus der Unterlassung der Urhebervermerke resultierender, Ansprüchen Dritter freizustellen.
2.
Ziffer 1 gilt ausdrücklich auch für Werbung, Einblendungen in
Fernsehsendungen und Filmen oder anderen Medien, falls keine ausdrückliche
Sondervereinbarung getroffen wurde.
3.
Von Jeder Veröffentlichung im Druck sind uns gemäß § 25 VerlagsG mindestens zwei vollständige Belegexemplare unaufgefordert und kostenlos zuzuschicken.
E.Vertragsstrafe/pauschalierter Schadensersatz
(vgl.. ergänzend Anhang zu E)
1.
Bei unberechtigter Verwendung, Entstellung oder Weitergabe meines ( Sebastian Donath ) Bildmaterials als, berechtigter Weitergabe von Nachdruckrechten an Dritte, unberechtigter Fertigung von Diaduplizierungen und Internegativen, Reproduktionen und Vergrößerungen sowie der Fertigung von Kopien digitaler Datensätze oder analoger Darstellung der in den Datensätzen enthaltenen Bildinhalte für Archivzwecke des Bestellers sowie Weitergabe derselben an Dritte und für den Fall, dass der Kunde eine nach diesem Vertrag vorzunehmende Löschung von Daten unterlassen hat, wird vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche ein Mindesthonorar in Höhe des Fünffachen des vereinbarten, üblichen oder des anhand der jeweils gültigen Bildhonorarsätze der MFM zu ermittelnden Nutzungshonorars fällig.
2.
Unterbleibt der Urhebervermerk, so haben ich Anspruch auf einen Zuschlag in Höhe von - ggf. jeweils - l00% zum jeweiligen Nutzungshonorar zzgl. evtl. Verwaltungskosten.
3.
Erfolgt die Rückgabe analogen Bildmaterials nach Ablauf der kostenlosen Ansichtsfrist nicht oder verspätet, werden für nicht zur Verwendung kommende Bilder sog. Blockierungskosten fällig gemäß Anhang zu E. 1. Derartige Blockierungskosten sind ggf. bei lang anhaltender Btockierungsfrist begrenzt auf den Verlustwert des jeweiligen Bildmaterials gemäß Anhang zu E. 2C. Dies gilt auch für freie Angebote, wenn der Empfänger der Sendung ständiger Abnehmer von frei angebotenem Bildmaterial ist (ständige Geschäftsbeziehung). Ebenso werden die Blockierungskosten gemäß Anhang zu E. 1. fällig, wenn Bildmaterial an dem der Besteller Nutzungsrechte erworben und/oder für das er eine Verwendungsabsicht bekundet hat, nach Ablauf von 10 Tagen ab Empfang nicht zurückgegeben wird, und zwar zusätzlich zum Nutzungshonorar.
4.
Für beschädigte oder nicht zurückgegebene analoge Bildvortagen ist Schadensersatz zu leisten gemäß Staffelung im Anhang zu E. 2. Die jeweiligen Beträge der Staffelung pro analogem Bild gelten als vereinbart, ohne dass ich ( Sebastian Donath ) die Höhe des Schadens im einzelnen nachzuweisen habe. Die Beträge errechnen sich aus der, Wegfall weiterer Nutzungsmöglichkeiten. Dem Besteller bleibt es vorbehalten, im Einzelfall einen etwaigen geringeren Schaden nachzuweisen, ebenso bleibt mir weitergehende Schadensersatzansprüche und Blockierungskosten ( bis zur Höhe des Schadensersatzes für den Fall des Verlustes /
Zerstörung ) vorbehalten. Mir ( Sebastian Donath ) vom Schadensersatzpflichtigen für beschädigte oder verlorene Bildvorlagen angebotene Ersatzduplikate oder aufgrund gescannter Bildvortagen oder gespeicherter elektronischer Bilddaten anderweitig produzierte Ersatz-Fotografien werden nicht akzeptiert.
5.
Werden als verloren gemeldete und berechnete analoge Bildvorlagen innerhalb eines Jahres nach Lieferung aufgefunden und zurückgegeben, so vergüten ich ( Sebastian Donath ) ein Drittel des Verlust-Schadensersatzes; die Berechnung von Blockierungskosten bleibt vorbehalten bzw. werden bereits berechnete Blockierungskosten nicht
erstattet.
6.
Analoges Bildmaterial ist versiegelt. Wird die Versiegelung ohne Angabe einer
bestimmten Nutzung geöffnet, wird eine Layoutgebühr berechnet, deren Höhe sich aus dem Anhang zu E. 3. ergibt. Die Geltendmachung von weiteren Schadensersatzansprüchen bleibt vorbehalten.
F. Zahlungsbedingungen, Gerichtsstand, Sonstiges
1.
Meine ( Sebastian Donath ) Rechnungen sind stets brutto innerhalb 14 Tagen nach Erhalt zahlbar; nach Ablauf dieser Frist berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 1 BGB.
2.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Teile, soweit diese Vollkaufleute sind, Ausschließlich ... . 4?
3.
Auch Lieferungen ins Ausland gilt deutsches Recht als vereinbart. 5?
4.
Sollte eine Bestimmung dieser Lieferungs- und Geschäftsbedingungen nichtig sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.
Anhang zu E
(Vertragsstrafe/ pauschatierter Schadensersatz)
1.
Blockierungskosten 6? bei Überschreitung der Rückgabefrist analogen
Bildmaterials
pro Stück und Tag:
-bei Colour-Dias, Farbvorlagen und -Negativen 1,50 Euro
- bei s/w-Vorlagen 0,80 Euro
2.
Pauschalierter Schadensersatz bei Beschädigung, Zerstörung/Verlust von Colour-
dias, Farbvorlagen, Negative (also von sämtlichem Originat-Bitdmaterial):
a) leichte Beschädigung, die eine weitere Verwendung erlaubt 150,00 Euro
b) starke Beschädigung, die eine beschränkte Weiterverwendung erlaubt
250,00 Euro
c) Verlust/Zerstörung:
Dias bis 6 x 9500,00 Euro
Dias 9 x 12 und 13 x 18 600,00 Euro
Dias 18 x 24 1000,00 Euro
3. Layout-Gebühren 7? 100,00 Euro
1?Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen Sebastian Donath´s sind lediglich hinsichtlich der Klauseln vom Bundeskartellamt genehmigt worden, die sich mit analogem Bildmaterial befassen. Die technische Fortentwicklung, dabei insbesondere die Übermittlung von Bildmaterial in digitaler Form, erfordert jedoch mittlerweile eine Ergänzung dieser AGB-Empfehlungen. Diese Ergänzungen sind im Text durch Fett- bzw. Kursivdruck kenntlich gemacht.
2? Der Begriff „Besteller“ im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen meint sowohl den Besteller/Nutzer von analogem (körperlichem) Bildmaterial als auch den Besteller/Nutzer digitalen (auf elektronischem Wege in Form von Bilddaten übermitteltem) Bildmaterial.
3? Hinweis: Die vertragliche Einbeziehung und Akzeptanz der vorgelegten AGBs sollte die Agentur sich insbesondere im elektronischen Bilddatenverkehr und vor Versendung der sog. Feindaten des zu übermittelenden Bildmaterials (also zur druckfähigen Verwendung) schriftlich bestätigen lassen
(per Fax, E-Mail oder in anderer geeigneter Form).
4? Anmerkung: Für den Fall der Rücksendung analogen Bildmaterials gilt der Sitz der von Sebastian Donath als Erfüllungsort; etwaige Schadensersatzansprüche aus verspäteter oder nicht ordnungsgemäßer Rückgabe von Bildmaterial (Verlust oder Beschädigung) können von daher auch dann an dem für den Sitz von Sebastian Donath zuständigen Amts- oder Landgericht eingekIagt werden, wenn eine oder beide Parteien eines Bild-Lieferungsvertrages nicht VoIIkaufleute sind
5? Hinweis: Gerade im heutzutage üblichen weltweiten und insbesondere elektronischen Bildhandel ist für die (,deutschen) Fotografen die Vereinbarung deutschen Rechts sehr wichtig, wenn nicht gar unverzichtbar. Insbesondere auch und gerade für die Geltung deutschen Rechts in Bezug auf den zugrundeliegenden Vertrag ist deshalb auch die Vereinbarung und Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die eine derartige Geltung deutschen Rechts vorsehen, von herausragender Wichtigkeit. Die hier angeregte Bestätigung der Vereinbarung und Gültigkeit von (diesen) Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollte sich also insbesondere auf diese Klausel der Geltung deutschen Rechts beziehen; es empfiehlt sich ins, it, bei Einho[ung der Bestätigung der Einbeziehung und Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass sich diese Bestätigung auch darauf bezieht, dass der jeweilige Vertragspartner der deutschen Sprache mächtig ist, sich also nicht im Falle eines etwaigen späteren Streites darauf berufen kann, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Wirklichkeit gar nicht verstanden zu haben.
6? Hinweis: Die ganz herrschende Meinung in der Rechtsprechung bewertet Blockierungskosten als Vertragsstrafe; der Höhe nach werden Blockierungskosten nach ebenfalls herrschender Rechtsprechung bis zu €1,50 in der Regel anerkannt. Des weiteren können sie auch nur für Original-Bildmaterial, das vorenthalten wird geltend gemacht werden.
7? Hinweis: Die obergerichtliche Rechtsprechung akzeptiert Layout-Gebühren zwischen €75,00 und €125,00.
